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Freie Wahl der Router ist beschlossene Sache
Am 29. Janauar 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesetz zur Routerfreiheit auf den Weg gebracht.
Zum 1. August 2016 tritt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft -
Anlass für das Gesetz: Bisher schreiben einige Netzbetreiber vor, welche Router Verbraucher in ihrem Netz verwenden dürfen. Das aber beschränke nicht nur die freie Produktauswahl für Verbraucher, sondern beschränke auch den Wettbewerb, heißt es zu dem Beschluss.
Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge -
Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch das Gesetz allerdings eine Wahlfreiheit: Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden.
(Quelle: funkschau/BMWi)