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Freie Wahl der Router ist beschlossene Sache

Am 29. Janauar 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Gesetz zur Routerfreiheit auf den Weg gebracht.

Zum 1. August 2016 tritt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf den Weg gebrachte Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft - es wurde am 29. Januar im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr vorschreiben.

Anlass für das Gesetz: Bisher schreiben einige Netzbetreiber vor, welche Router Verbraucher in ihrem Netz verwenden dürfen. Das aber beschränke nicht nur die freie Produktauswahl für Verbraucher, sondern beschränke auch den Wettbewerb, heißt es zu dem Beschluss.

Damit die Kunden Endgeräte ihrer Wahl anschließen können, müssen ihnen die Anbieter dafür notwendige Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen.

Im Kern bestimmt das Gesetz, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet. An diese "Dose" kann der Endnutzer den Router oder das Modem seiner Wahl anschließen. Damit wird die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihren eigenen Router oder eigenes Modem zu verlegen.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Die Verbraucher erhalten durch das Gesetz allerdings eine Wahlfreiheit: Telekommunikationsanbieter dürfen ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden.

(Quelle: funkschau/BMWi)

 
 
 
 
 
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